Stellen Links eine Urheberrechtsverletzung dar?

16. September 2016

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sorgt derzeit für einen Aufschrei in der Onlinebranche. Setzt eine Webseite einen Backlink auf andere online verfügbare Inhalte, könnte dies bereits ausreichen, um eine Urheberrechtsverletzung darzustellen. Die Folgen wären mehr als gravierend.

 

Webmaster und Admins zunächst unsicher

Wenn das Setzen eines Links bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt, dürfte es künftig schwierig werden andere Seiten zu empfehlen oder das Ranking einer Webseite zu verbessern. Die zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofes hat dies als Reaktion auf einen Rechtsstreit entschieden. Hierbei ging es um ein niederländisches Webportal und den Herausgeber vom Playboy.

Das Webportal hatte nämlich Links gesetzt und zwar auf illegale Nacktfotos von Britt Dekker, einer holländischen Moderatorin. Da diese Fotos während der Playboy Aufnahmen entstanden und ohne Erlaubnis im Netz gelandet sind, folgte nun die Klage des Herausgebers des Herrenmagazins.

 

Urteil nur für gewerbliche Internetnutzer gültig

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bezieht sich definitiv nicht auf private User. Privatpersonen seien nicht in der Lage zu erkennen, ob Sie auf einen rechtsmäßig gültigen Inhalt verlinken oder nicht. Unternehmen aus dem Online Marketing bzw. kommerzielle Anbieter allerdings schon. Besonders bei Werbefinanzierten Blogs und Portalen wissen die Betreiber ganz genau, warum Sie auf welche Quelle verlinken oder nicht. Kommt es zu einer Klage, müsse der Anbieter in der Zukunft also nachweisen, dass er keine Urheberrechtsverletzung erkennen konnte. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn bestimmte Inhalte im Nachhinein noch geändert werden und erst dann rechtswidrig sind.

 

Schwerwiegende Folgen könnten auf die Webmaster warten

Zwar erkenne das Gericht an, dass die eingeschränkte Linkfreiheit mit einer eingeschränkten Meinungsfreiheit gleichzusetzen ist, doch wollen man verhindern, dass illegale Medien immer wieder verlinkt werden und die Seitenbetreiber keine Verantwortung übernehmen. Nun müsse man eben bei jeder Verlinkung überprüfen, ob ein Link auch Gesetzeskonform ist. Das Problem besteht übrigens auch darin, dass es keine exakte Definition von einem „kommerziellen Anbieter“ geben wird. Dies bleibe dann Auslegungssache, was die Angelegenheit vor allem für Blogger extrem undurchsichtig werden lässt.

Das niederländische Webportal hat übrigens im Vorfeld schon eine Benachrichtigung des Playboy Verlags bekommen, in der man darauf hinwies, dass eine Urheberrechtsverletzung vorlag. Trotzdem hat das Portal auf die Bilder verlinkt. Es wäre also unnötig gewesen, den Link vorher zu prüfen. Hier hätte dann wohl auch eine Privatperson keine Chance mehr gehabt.

 

Anmerkung der Redaktion: Probleme bei der Verlinkung kann es nur dann geben, wenn sie ohne Zustimmung erfolgt ist. Steht allerdings eine Beauftragung – beispielsweise einer Agentur – dahinter, sind beide Seiten rechtssicher.

 

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei tiefergehenden Fragen und einer rechtlichen Beratungsleistung empfehlen wir einen Anwalt zu konsultieren.

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